In der Welt der Drohnen bricht eine neue Ära an, da mit dem Ende der Übergangsfristen der EU-Drohnenverordnung wichtige Veränderungen bevorstehen.
Hier ist ein Überblick über das, was seit dem 1. Januar 2024 relevant ist.
Die bedeutendste Änderung betrifft die Nutzung von Bestandsdrohnen, also Drohnen ohne C-Klasse-Label. Zum aktuellen Zeitpunkt dürfte dies die meisten Drohnen betreffen, da es deutlich mehr Bestandsdrohnen als neu klassifizierte C-Drohnen gibt.
Konkret müssen wir jetzt nur noch zwei Bereiche unterscheiden: Drohnen unter 250g und Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250 g und 25 kg.
- Alle Bestandsdrohnen unter 250 g dürfen weiterhin in der Subkategorie A1 betrieben werden.
- Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250 g und 25 kg dürfen nur noch in der Subkategorie A3 betrieben werden.
Das bedeutet, dass eine Mavic 2, Inspire oder andere Bestandsdrohnen ab dem genannten Datum nicht mehr in der Subkategorie A2 betrieben werden dürfen.
Unterkategorie | Klasse | MTOM | Begrenzungen | Qualifikationen |
A1 | C0 oder privat hergestellt | < 250 g |
| Keine |
C1 | < 900 g |
| EU-Kompetenznachweis | |
A2 | C2 | < 4 kg |
| EU-Fernpilotenzeugnis |
A3 | C2, C3, C4 oder privat hergestellt | < 25 kg |
| EU-Kompetenznachweis |
Die Fernidentifikation wird ab dem 01.01.2024 verpflichtend. Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen ab diesem Datum die sogenannte Remote ID (auch als Betreibernummer bekannt) übertragen. Dafür muss man in das Menü der Drohne gehen und die Betreibernummer eingeben, die man von der nationalen Luftfahrtbehörde erhalten hast. Im Gegensatz zum Aufkleber mit der Betreibernummer, den man bisher außen an der Drohne anbringen musste (😉), muss man in der Drohne nun die komplette e-ID eingeben, einschließlich der letzten 3 Stellen.
Für Bestandsdrohnen gilt diese Pflicht zwar nicht, aber die EASA empfiehlt dennoch, ein entsprechend zugelassenes Modul an der Drohne anzubringen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Weitere Informationen siehe www.dipul.de