Neue EU-Verordnung und Drohnenführerschein

Nur damit es nicht langweilig wird: Zum 31.12.2020 trat die EU-Vorschrift VO (EU) 2019/947 in Kraft. Jetzt müssen bestimmte europaweit einzuhaltende Regeln beim Betrieb eines UAS („Unmanned Aircraft System“) beachtet werden.

Sicherheit steht an erster Stelle. Sie als Kunde erwarten zu Recht, dass bei Aufnahmen, die in Ihrem Auftrag erstellt werden, die geltenden Regeln und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Registrierung beim Luftfahrtbundesamt und mindestens der „kleine Drohnenführerschein“ gehören selbstverständlich dazu.

https://lba-openuav.de/einstieg/allgemeine-informationen/

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