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Standards Barrierefreiheit

Die Standards WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) sind Richtlinien und Vorschriften, die sicherstellen, dass digitale Inhalte und Anwendungen für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.


WCAG 2.1: Web Content Accessibility Guidelines

Die WCAG 2.1 ist ein international anerkannter Standard, der von der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C entwickelt wurde. Sie basiert auf vier Grundprinzipien und ist in drei Konformitätsstufen unterteilt.

Grundprinzipien (POUR)

Perceivable (Wahrnehmbar)
Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Dies betrifft z. B. Texte, Bilder und Videos. Beispiele: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Klare Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Text).
Operable (Bedienbar)
Nutzer müssen in der Lage sein, die Inhalte zu navigieren und zu bedienen. Beispiele: Navigation per Tastatur, Vermeidung von zeitlichen Beschränkungen, Keine Inhalte, die Anfälle auslösen könnten (z. B. flackernde Inhalte).
Understandable (Verstehbar)
Informationen und die Bedienung der Website müssen verständlich sein. Beispiele: Klare und einfache Sprache, Vorhersehbare Navigation (keine unerwarteten Änderungen), Hilfen bei der Eingabe von Daten, z. B. Fehlererkennung.
Robust (Robust)
Inhalte müssen mit unterschiedlichen Technologien und Hilfsmitteln kompatibel sein. Beispiele: Unterstützung durch Screenreader, Validierung des HTML-Codes.

Konformitätsstufen

A: Mindestanforderungen, grundlegende Barrierefreiheit.
AA: Empfohlene Standards, die den Großteil der Nutzerbedürfnisse abdecken.
AAA: Höchste Anforderungen, nicht immer praktikabel für alle Inhalte.

Erweiterungen in WCAG 2.1

Fokus auf mobile Barrierefreiheit.
Unterstützung für Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Verbesserungen für Nutzer mit eingeschränkter Sehfähigkeit (z. B. bei Zoom-Funktionen).


BITV 2.0: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die BITV 2.0 ist eine deutsche Verordnung, die Barrierefreiheit im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) regelt. Sie gilt für öffentliche Stellen und deren digitale Angebote.

Wesentliche Merkmale

Rechtsrahmen
Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102, die für Barrierefreiheit in öffentlichen Webangeboten und mobilen Anwendungen sorgt. Sie verweist inhaltlich auf die WCAG 2.1 (Stufe AA als Ziel).
Geltungsbereich
Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Einrichtungen. Online-Verwaltungsprozesse (z. B. Steuererklärungen). Dokumente wie PDFs, sofern sie aktiv bereitgestellt werden.
Umsetzungsanforderungen
Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit durch öffentliche Stellen. Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die darlegt, inwieweit die Inhalte zugänglich sind. Bereitstellung einer Feedback-Funktion, um Barrieren zu melden.
Technische Anforderungen
Verknüpfung mit den WCAG 2.1-Richtlinien, insbesondere auf Konformitätsstufe AA. Einhaltung von Aspekten wie Tastaturnavigation, Alternativtexten und klarer Strukturierung.
Fristen und Ausnahmen
Seit 23. September 2020 sind alle Websites öffentlicher Stellen verpflichtet, barrierefrei zu sein. Für mobile Anwendungen gilt die Pflicht seit 23. Juni 2021. Ausnahmen gibt es für archivierte Inhalte, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, sowie für bestimmte audiovisuelle Medien.


Zusammenfassung

Die WCAG 2.1 ist ein internationaler Standard für die Barrierefreiheit von Websites und Apps.
Die BITV 2.0 ist eine deutsche Verordnung, die die WCAG 2.1 als Grundlage nutzt, jedoch rechtlich verbindlich ist und spezifische Anforderungen an öffentliche Stellen stellt. Gemeinsam zielen beide darauf ab, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen und Inklusion zu fördern.


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