2026

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Urheberrechtsschutz bei KI-generierten Werken
- Erforderlich ist eine menschlich-schöpferische Einflussnahme auf die Gestaltung des konkreten Werkes selbst
- Urheber- und auch ein Leistungsschutz für das KI-Erzeugnis kommt bei gänzlich softwaregesteuerter Erzeugung nicht in Betracht.
- Zeitaufwand und Kosten für die Erstellung des KI-Erzeugnisses sind ohne Relevanz.
AG München, Urteil vom 13.02.2026, Az.142 C 9786/25