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KI-Verordnung

In dieser Verordnung geht es um die Regelung von Künstlicher Intelligenz. Die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten KI in Europa soll gefördert werden. Zugleich soll dabei ein hohes Schutzniveau bei den Themen Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte der Bürger sichergestellt werden.


Verbotene KI-Praktiken

  • Schädliche Manipulation
  • Social Scoring
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz
  • Vorhersage von Straftaten

Hochrisiko KI-Systeme

  • Biometrische Kategorisierung
  • Beschäftigtenkontext
  • Zugang Bildungseinrichtungen
  • Kritische Infrastruktur

Im ersten Schritt müssen KI-Systeme und KI-basierte Verfahren entsprechend den Risikoklassen der KI-Verordnung klassifiziert und vor allem verbotene KI-Systeme und Hochrisikosysteme erkannt und entsprechend behandelt werden.


Begrenztes Risiko

  • Chatbots
  • KI-Content
  • Deepfakes

Transparenzpflichten und zumindest die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden müssen gesichert werden.

Minimales Risiko

  • Spamfilter
  • Videospiele

Allgemeiner Verwendungszweck

  • GPT
  • Claude
  • LLAMA
  • Stable Diffusion

Diese KI-Modelle können je nach Einsatz in alle der vorgenannten Risikoklassen fallen.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz gilt mit einigen Ausnahmen ab dem 2. August 2026.

Inkrafttreten und Geltungsbeginn


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